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Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe5134.18)
fremde Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden und
nachfolgenden am Versicherungsgrundstück befindlichen und mit dem Boden fest verbundenen
baulichen Anlagen sind unter der Voraussetzung [...] ungen, gemauerte Gartengriller, freistehende Pergolen,
Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terrassen, Gehwege, Pflasterungen,
sowie elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.15)
fremde Kraftfahrzeuge verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden und
nachfolgenden am Versicherungsgrundstück befindlichen und mit dem Boden fest verbundene
baulichen Anlagen sind unter der Voraussetzung [...] ungen, gemauerte Gartengriller, freistehende Pergolen,
Sichtschutzanlagen und Infrastruktur am Grundstück wie Terassen, Gehwege, Pflasterungen,
sowie elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-
Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert (G801) (G801)
sungen wie Wandspiegel, Vitrinen, Pulte und dgl.
Ist am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme niedriger als der tat-
sächliche Neubauwert, so wird nur derjenige Teil [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden
verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme zum tatsächlichen Neubauwert.
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AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.1)
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
15.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.15)
ien oder Außenraffstores -
DH1705.15
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
zählen im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Markisen, Rollläden [...] tz gegeben ist.
Nicht versichert bleiben Sonnensegel aller Art.
Abweichend von den dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD gelten Beeinträchtigungen
an Markisen Rollläden, Außenjalousien oder Au