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OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1008.15)
Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % - UN1008.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen (VBRIS1977)
Versicherung abgeschlossen ist.
(3) Bei Ablehnung eines Antrages ist der Versicherer zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
Alle Antragspapiere werden Eigentum des Versicherers.
(4) Über den Versic [...] . Die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme erfolgt nach
versicherungstechnischen Grundsätzen, die der Aufsichtsbehörde gegenüber festgelegt sind und ohne
deren Zustimmung nicht geändert werden
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Risikoversicherungen - 1977 E (VBRIS1977E)
Versicherung abgeschlossen ist.
(3) Bei Ablehnung eines Antrages ist der Versicherer zur Angabe von Gründen nicht verpflichtet.
Alle Antragspapiere werden Eigentum des Versicherers.
(4) Über den Versic [...] . Die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme erfolgt nach
versicherungstechnischen Grundsätzen, die der Aufsichtsbehörde gegenüber festgelegt sind und ohne
deren Zustimmung nicht geändert werden
OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1009.15)
z für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1009.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15_alt)
z für Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt