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AmHof-Superschutz Feuerversicherung 2006 (AHoSF-06)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] Abzug zu
bringen sind.
14. Elektrische Freileitungen
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.23)
Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.23
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Markisen, Rollläden, Außenjalousien [...] z gegeben ist.
Nicht versichert bleiben Sonnensegel aller Art.
Abweichend von den, dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten Beeinträchtigungen an
Markisen Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.18)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück - St5130.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen,
mit
Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile auf erstes Risiko – ED3040.19 (ED3040.19)
auf erstes Risiko –
ED3040.19
1) Allgemein
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Einbruchdiebstahlversicherung gelten:
im Zuge eines [...] versichert.
2) Klarstellung
Als Gebäude und Baubestandteile gelten die gem. Art. 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022.19 versicherten Sachen.
3) Was ist nicht versichert?
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Knochenbruch Seniorenunfall (UN1003.13)
n Knochen, eine einmalige Entschädigung in der Höhe
von EUR 365,00 wenn die versicherte(n) Person(en)aufgrund eines Unfalles einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss) oder einen knöchernen Abriss