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OÖV-Standardschutz für Freizeitunfälle (UN1017.15)
Freizeitunfälle - UN1017.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle (UN1015.15)
Freizeitunfälle - UN1015.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (ZHSt17)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.22)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion