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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.22)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Premium für Freizeitunfälle (UN1072.18)
Freizeitunfälle - UN1072.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle (UN1035.16)
Freizeitunfälle - UN1035.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
iten sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß
Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015,
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und
Wohnwertpolizze - Haushaltversicherung "Neu" (WWP1.1) (WWP1.1)
ZUSATZBEDINGUNGEN ZUR HAUSHALTSVERSICHERUNG "NEU"
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
ABH 89-95 Allgemeine Bedingungen