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Sportpaket 1 (UN1066.19)
SPORTPAKET 1
Versicherungsschutz besteht im Rahmen dieser Vereinbarung für Unfälle, die den versicherten
Personen bei einer der nachstehend angeführten Sportarten zustoßen:
Canyoning inkl. Teilnah
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Tätigkeiten an beweglichen Sachen; Beförderung -
AH3844.19
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen gelten ab-
weichend von Art
Planung/Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge (AH3827.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Planung/Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge
und Anhänger - AH3827.19
1. Abweichend von A 2.5.1.5.2 EHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Planu
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die
Generalunternehmer/Subunternehmer - eingeschränkt (AH3841.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Generalunternehmer/Subunternehmer;
eingeschränkt - AH3841.19
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen
privatrechtlichen