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ZB0 (ZB0)
alle beteiligten Versicherer in Empfang
zu nehmen.
8. Prozeßführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgen-
des vereinbart:
1) Der Ver
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service Junior (KSSISJ2006) (KSSISJ2006)
denen Deutsch nicht Amtssprache
ist.
2.6. Nachrichtenübermittlung
Ist es der versicherten Person aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles oder
Erkrankung, finanzieller Notlage oder behördlicher
Information gemäß Art. 6 und 7 VO (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) - klassische Lebensversicherung 2023 (A6KLASSLV.2023)
die sich an der Vermeidung von
Nachhaltigkeitsrisiken ausrichten, können etwa schlechte Ergebnisse aufgrund des Eintritts eines
Nachhaltigkeitsrisikos abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Damit können
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St817)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 - UN1040.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad