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Zusatzbedingungen zur Haushaltsversicherung "Plus" (ZH1.1) (ZH1.1)
ZUSATZBEDINGUNGEN ZUR HAUSHALTVERSICHERUNG "PLUS"
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 (Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung)
ABH 89-95 (Allgemeine Bedingungen
Haushalt-Plus mit Unterversicherungsverzicht (ZH1.1) (ZH-1.1)
ZUSATZBEDINGUNGEN ZUR HAUSHALTSVERSICHERUNG "NEU"
Dem Vertrag liegen folgende Bedingungen zugrunde:
ABS 95 Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung
ABH 89-95 Allgemeine Bedingungen
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
gelten Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die B
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb