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Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungsgesetz §14 (KHVG§14) (KHVG§14)
§ 14
(1) Der Versicherungsvertrag endet, wenn er 1. mit einem Monatsersten, 0 Uhr, begonnen hat, ein
Jahr nach diesem Zeitpunkt, 2. zu einem anderen Zeitpunkt begonnen hat, mit dem
nächs
AH834 (AH834)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH834
UMWELTSTÖRUNG
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art 6 AHVB ist getroffen.
2. Versicherte Risken:
Lagerung
Mehrkosten durch Preissteigerung (TIG010.13)
FEUER, EXTENDED COVERAGE - Mehrkosten durch Preissteigerungen - TIG010.13
Beim Wiederaufbau von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen und/oder technischer und kaufmännischer
Betriebseinrichtung nach einem ers
Elektrische Erd- und Freileitungen (Fe2105.24)
FEUER - Elektrische Erd- und Freileitungen - Fe2105.24
Elektrische Erd- und Freileitungen sind im Rahmen der Versicherungssumme für die versicherten
Gebäude bzw. bei Schäden durch indirekten Blitzsc
Erweiterter Neuwertersatz (ZH1000.15)
ZuHaus - Erweiterter Neuwertersatz - ZH1000.15
In Ergänzung der Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) bzw. Leitungswasserbedingungen
(AWB) gilt vereinbart, dass bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden