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Mietkosten, Mietverlust (F138)
der gesetzliche ortsübliche Mietzins für Gebäude/Wohnungen gleicher Art, Größe
und Lage.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Knochenbruch Jugendunfall (U1005.3)
die versicherte Person für ein und dasselbe Schadenereignis -
unabhängig davon, ob bei der Oberösterreichischen Versicherung weitere Unfallversicherungen bestehen
- maximal einmal zur Verfügung.
- Seite
Knochenbruch Jugendunfall (U1005.2)
die versicherte Person für ein und dasselbe Schadenereignis -
unabhängig davon, ob bei der Oberösterreichischen Versicherung weitere Unfallversicherungen bestehen
- maximal einmal zur Verfügung.
- Seite
Knochenbruch Jugendunfall (U1005.1)
die versicherte Person für ein und dasselbe Schadenereignis -
unabhängig davon, ob bei der Oberösterreichischen Versicherung weitere Unfallversicherungen bestehen
- maximal einmal zur Verfügung.
- Seite
Hausrat schulpflichtiger, studierender Kinder (H703)
Art.2 Pkt.4.2.3. der ABH beschränkt und gilt nicht für Schäden
durch einfachen Diebstahl.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1