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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.21)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Betriebseinrichtungen,
Waren/Vorräte - St3004.21
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der g
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.21)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse - St5003.21
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss oder aufrechte Bestand
Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.13)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Betriebseinrichtungen,
Waren/Vorräte - St3004.13
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschadenversicherung,
in Folge
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Einrichtung (St5003.18)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse - St5003.18
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss oder aufrechte Bestand
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St5003.16)
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse - St5003.16
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall
der gleichzeitige Abschluss oder aufrechte Bestand