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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1010.15)
Berufs- und Freizeitunfalle ab 11 % -
UN1010.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
UNFALL - Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1%
Modell Superschutz 500 (UN1030.16)
UNFALL - Modell Superschutz 500 - UN1030.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
OÖV-Standardschutz für Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1018.15)
ab 11 % - UN1018.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt