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U844-99 (U844-99)
BEDINGUNG 844-99
Familienunfallversicherung Variante B
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche
Infektionsklausel (U856.3)
In Ergänzung des Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung - es gelten die
AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung - gelten als Unfälle auch solche in
Ausübung
U111.2 (U111.2)
Schuljahres.
4. Ausgeschlossen von der Versicherung sind in Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 AUVB auch Unfälle
bei der Teilnahme an sonstigen Preis- und Wettbewerbsveranstaltungen, Schaukämpfen
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
- Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1% und weniger als
OV-Familienunfall - Variante D 100/0/100 (Single&Kind) (U846.7)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der jeweils gültigen Fassung)für den Hauptversicherten sowie seine Kinder
geboten.
Durch diese