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Schadenersatzverpflichtungen nach dem Wasserrechtsgesetz (AH417) (AH417)
nachstehenden Bestimmungen gelten nicht für Sachschäden durch Umweltstörung. Für diese be-
steht Versicherungsschutz ausschließlich aufgrund einer Besonderen Vereinbarung nach Art. 6 AHVB.
2. Der
Erd- und Bauarbeiten (MB68-03)
Versicherungssumme auf Erstes Risiko versichert sind.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode
einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St1131.15)
entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart
Bergungskosten (EG218)
in eine Lage zu bringen, die eine Reparatur
ermöglicht. Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer
Versicherungsperiode einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.16)
entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart