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Außergewöhnliche Naturereignisse (GaN-06)
AUSSERGEWÖHNLICHE NATUREREIGNISSE GaN-06
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall der
gleichzei
Außergewöhnliche Naturereignisse (GaN-06.1)
AUSSERGEWÖHNLICHE NATUREREIGNISSE GaN-06.1
Voraussetzung für einen Versicherungsschutz nach Maßgabe dieser Bedingungen ist in jedem Fall der
gleichze
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-97)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHK-97
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-KOMFORTSCHUTZ
Der ZuHaus-Komfortschutz ist eine Bündelversiche
Feuerwehren (U808.3)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U808.3
Feuerwehren
1. Die Versicherung umfasst Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anlässlich ihrer
Betätigung als Feuer- oder Wasse
U808.2 (U808.2)
U808.2
1. Die Versicherung umfaßt Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anläßlich ihrer Betä-
tigung als Feuer- oder Wasserwehrmänner betroffen werden.
2.