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Wetterwarnungen (DH1713.13)
HAUSHALT DH1713.13
Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte, r
Wetterwarnungen (St3015.12)
STURM - Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (Fe2012.16)
FEUER - Wiederaufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, Aufnahme eines
gewerblichen Betriebes - Fe2012.16
Da der Prämienberechnung die Betriebsstilllegung zugrunde liegt,
stellt jede Wiederauf
Steuerliche Regelungen 4 (Lebensversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung) (STLV2004-4)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988
innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür notwendigen
F914 (F914)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F914
ÄNDERUNG VON BEDINGUNGEN
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingun