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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91) (ABG91)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GLASVERSICHERUNG -
(ABG 1991)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS) Anwend
Feuerwehren (U808.4)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U808.4
Feuerwehren
1. Die Versicherung umfasst Unfälle, von denen die versicherten Mitglieder anlässlich ihrer
Betätigung als Feuer- oder Wass
Im Geschäft-Total-Betrietriebsunterbrechungs-Versicherung IG-03.1 (IG-03.1)
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.1
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5.2 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Ob
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2 (IG-03.2)
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5.3 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die Ob
Im Geschäft (IG-03) (IG-03)
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03
1.
Es gelten die in der Besonderen Bedingung 5.2 für die einzelnen versicherten
Sparten angeführten Punkte.
2.
Die