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Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (F39) (F39)
FEUER - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - F39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschriften i
L809 (L809)
LEITUNGSWASSER L809
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH453) (AH453)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH453
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH352) (AH352)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH352
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (FBU39) (FBU39)
FEUER-BU - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - FBU39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschrif