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Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
andere zum
ordnungsmäßigen Öffnen nicht bestimmte Werkzeuge verwendet hat.
(3) Sind Sachen auf Grund der Versicherungsbedingungen (Art. 4 (2)) oder besonderer Vereinba-
rung n u r i n v e [...] Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer
im Schadenfall (Versicherungsfall) gemacht hat.
(7) Nur aufgrund besonderer Vereinbarung haftet der Versicherer für Schäden durch
a) Vandalismus,
b) [...] des Art. 10 ABS der Versi-
cherungswert zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles (Ersatzwert) zugrunde gelegt, bei beschädig-
ten Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste
Produktinformationsblatt Computer Hardware (PIBCH.2018)
kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen
Unbenannte Gefahren Wohnungsinhalt (DH1725.21)
die Haushaltsversicherung.
3.2. Abweichend zu Artikel 1.1.2. der ABHD gelten fremde Sachen nur aufgrund besonderer
Vereinbarung versichert.
4. Versicherte Kosten
Versichert sind Kosten gemäß Artikel
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.13)
Zusatzpaket zu einer Kaskoversicherung
abgeschlossen, so teilt dieser das rechtliche Schicksal des zugrunde liegenden
Kaskoversicherungsvertrages.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2010)
sind gesetzlich geregelt (siehe §§ 38, 39 und 39a VersVG).
4. Der Versicherungsschutz tritt grundsätzlich mit der Einlösung der Polizze (Pkt. 2.) in Kraft,
jedoch nicht vor dem vereinbarten Versiche [...] seit dem Begehren nach einer Geldleistung eine Erklärung des Versicherers
verlangt, aus welchen Gründen die Erhebungen noch nicht beendet werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen [...] Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, die Höhe der Versicherungsleistung innerhalb