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Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.16)
die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in dieser [...] ung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen nur dem
Versicherungsnehmer zu. Mitversicherte Personen können Deckungsansprüche aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer [...] darüber hinaus die genannten Kosten bis zu dem
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Betrag (Kostentragung)
im Umfang und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
1.2. In allen Fällen, in denen
Gemeinde Gebäude Variante D (LW3019.13)
Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB die
Kosten für den Austausch eines [...] VERSCHLEISS ODER ABNÜTZUNG AN
ROHRLEITUNGEN IM GEBÄUDE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung einschließlich [...] AUSSERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden an
Leitungswasser führenden Rohrleitungen (Zu- und Ableitungen)
Gemeinde Gebäude Variante C (LW3018.13)
Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB die
Kosten für den Austausch eines [...] VERSCHLEISS ODER ABNÜTZUNG AN
ROHRLEITUNGEN IM GEBÄUDE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung einschließlich [...] AUSSERHALB DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden an
Leitungswasser führenden Rohrleitungen (Zu- und Ableitungen)
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (FBU31.1) (FBU31.1)
tatsächlichen Versicherungswert (Deckungsbeitrag gemäß Art. 3 AFBUB)
für dieses abgelaufene Versicherungsjahr bekanntzugeben.
a) Ist der bekanntgegebene Betrag kleiner als die Versicherungssumme [...] bekanntgegebene Betrag größer als die Versicherungssumme, so wird die anteilige
Mehrprämie bis zum Höchstausmaß von 20% der Jahresprämie nachträglich vorgeschrieben.
3. Wird der Vertrag nicht f [...] durch die Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders nachgewiesen wird, daß der bekanntgegebene
Betrag dem tatsächlichen Versicherungswert des betreffenden Versicherungsjahres entspricht.
4. Wenn
Prämienrückgewähr- und Vorsorgeversicherung (FBU131.1)
den tatsächlichen Versicherungswert (Deckungsbeitrag gemäß Art. 5 AFBUB)
für dieses abgelaufene Versicherungsjahr bekanntzugeben.
a) Ist der bekanntgegebene Betrag kleiner als die Versicherungssumme, so [...] bekanntgegebene Betrag größer als die Versicherungssumme, so wird die anteilige
Mehrprämie bis höchstens 20% der im voraus gezahlten Jahresprämie nachträglich
vorgeschrieben.
3. Wird der Vertrag nicht fortgesetzt [...] dann zurückgezahlt,
wenn durch einen Wirtschaftstreuhänder bestätigt wird, daß der bekanntgegebene Betrag dem
tatsächlichen Versicherungswert des letzten abgelaufenen Versicherungsjahres entspricht.
4.