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OÖV-Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1005.21)
Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die [...] ist. Sollte in diesem Fall eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne [...] auf der Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15
Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.21)
Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte gilt mit [...] ist. Sollte in diesem Fall eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne [...] auf der Polizze angeführten
Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15
Familienunfallversicherung - 100/100/100 (UN1002.21)
Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die [...] ist. Sollte in diesem Fall eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne [...] auf der Polizze
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15
Familienunfallversicherung - 100/100/100 (UN1002.15)
Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die [...] ist. Sollte in diesem Fall eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne [...] auf der Polizze
angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15
OÖV-Familienunfallversicherung 100/100/100 (UN1005.15)
Hauptversicherte, sein Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die [...] ist. Sollte in diesem Fall eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Als Kinder im Sinne [...] auf der Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15