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Rauchfangkehrer (AH428) (AH428)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Rauchfangkehrer - AH428
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen
1.1 Schäden an Sachen durch die allmähliche Einwirkung von Temp
Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (AH411) (AH411)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH411
BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10. A
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden Grundschutz (F301) (F301)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F301
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannu
Reine Vermögensschäden (AH416.3) (AH416.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH416.3
REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
1. Versicherungsschutz
1.1. Reine Vermögensschäden, die durch Behinderungen als Folge betrieblicher
Vorsorgeversicherung (AH3829.12)
Versicherungsverträgen zu versichern sind.
3. Obliegenheiten:
Als Obliegenheit gemäß Art 8 AHVB, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen