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Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.15)
elektrische Anlagenteile und Installationen von Solar-, Photovoltaik- oder
Schwimmbadanlagen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Wetterwarnungen (DH1713.18)
Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen leicht
fahrlässig zugefügt werden, übernommen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 22.10.2018 - Seite 1 / 1
Knochenbruch (U1003.3)
jede versicherte Person für ein und dasselbe Schadensereignis -
unabhängig davon, ob bei der Oberösterreichischen Versicherung weitere Unfallversicherungen bestehen -
maximal einmal zur Verfügung.
- Seite
Knochenbruch - EUR 500,- (U1007.2)
jede versicherte Person für ein und dasselbe Schadenereignis -
unabhängig davon, ob bei der Oberösterreichischen Versicherung weitere Unfallversicherungen bestehen
- maximal einmal zur Verfügung.
- Seite
Bewegungs- und Schutzkosten (MB72-03)
Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode
einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1