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Kinder - Welchen Gefahren sind sie ausgesetzt?
Personen, das sind Unmündige (Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr) und Geisteskranke, haften grundsätzlich nicht für den von Ihnen verursachten Schaden, da sie nicht die nötige Einsicht haben und ihnen [...] in Kindergärten, Privatschulden oder Internaten." In welchen Fällen zahlt die Versicherung? Grundsätzlich ist im Rahmen einer Haushaltsversicherung der Wohnungsinhalt versichert, im Rahmen der privaten [...] Schutz besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nach Hause. Schäden bei direkten Verwandten
Unfallversicherung Jagd und Hege
Anliegen. Ihre bestehende Kollektiv-Unfallversicherung & Rechtsschutzversicherung bietet einen Grundschutz. Die Jagd- & Hege-Versicherung ist eine optimale Ergänzung dazu. Um nur EUR 22,– pro Person/Jagdjahr [...] Produkt Beispiel Dokumente Die Jagd- & Hege-Versicherung ist eine optimale Ergänzung zur Ihrem Grundschutz. Unfallversicherung Durch den Abschluss unserer Jagd- & Hege-Versicherung verdoppeln Sie die V [...] Folgetag der Einzahlung. Versicherungsbedingungen Es gelten die Versicherungsbedingungen Ihres Grundschutzes: die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2024) die Besonderen Bedingungen
Versicherung von Batterien und Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.15)
Elektrofahrzeugen - KA1140.15
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) bei Elektrofahrzeugen [...] mers, so liegt Versicherung
für fremde Rechnung vor.
In Erweiterung des Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich
USP-L94.3 (USP-L94.3)
1995 für den Betrieb.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserschadenversicherung (AWB 86-95)
2. Zusätzlich [...] geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache
versichert.
In jedem Schadenfall
Kaskoversicherung f.Dienstfahrten (u.Fahrten zur Dienststelle) (KA851) (KA851)
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIENSTFAHRTEN
(EINSCHL. FAHRTEN ZUR DIENSTSTELLE)
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversi-