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Zusatzklausel für die AmHof-Versicherung Variante Superschutz (AHo002.16)
für die AmHof-Versicherung - Variante SUPERSCHUTZ - entschieden. Ergänzend zu
den ihrem Vertrag zugrunde liegenden und auf der Polizze angeführten Allgemeinen und Ergän-
zenden Bedingungen der Oberöst
Zusatzklausel für die AmHof-Versicherung Variante Superschutz (AHoS-2011)
zu den in
der Polizze ausgewiesenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Ihrem Vertrag zugrunde lie-
genden Ergänzenden Bedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG für die AmHof-V
Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.15)
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des §6 Absatz 1
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.15)
halten.
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte Sicherheitsvorschrift gemäß Art.3 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABS. Ihre Verletzung führt gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des §6 Absatz 1
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
seines Sachverständigen; die Kosten des Obmannes tra-
gen beide je zur Hälfte.
(3) Auf Grund der Feststellung der Sachverständigen oder des Obmannes wird die Entschädigung berech-
net.
(4) [...] r gegenüber den erhobenen Anspruch zu-
mindest mit der Anführung einer der Ablehnung derzeit zugrunde gelegten Tatsache und der diesbezüg-
lichen gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen sowie