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Bewachte Garderoben (AH463) (AH463)
men oder Verwechslung von
Sachen je
o Garderobenschein
o Garderobenhaken
................ für alle Versicherungsfälle innerhalb eines
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.2)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird ergänzend [...] mitversichert;
7. aus Nebengewerben
im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 2 (iVm § 2 Abs 4) der GewO (BGBI. Nr. 194/1994) in der jeweils
geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter H [...] dem Buschenschank
aus dem Buschenschank im Sinne des § 2 Abs. 1, Z. 5 (iVm § 2 Abs 9) der GewO (BGBI. Nr.
194/1994) in der jeweils geltenden Fassung, wenn der jährliche Lohnaufwand unter
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2014)
Absturz oder Anprall von Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am
Versicherungsort mehr als 60 [...] privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motorfahrräder,
Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren aller [...] Personen, die berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus (böswillige Sac
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2013)
Luft- oder
Raumfahrzeugen, deren Teile oder Ladung.
2. Elementargefahren
2.1. STURM; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschindigkeit am Versicherungsort
[...] Verbrauch dienen.
Nicht zum Wohnungsinhalt gehören: Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge, Handelswaren [...] berechtigt in den Versicherungsräumlichkeiten anwesend sind, weggenommen
werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
4.5. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Vandalismus
Allgemeine Bedingungen für die Cyberrisikoversicherung (ABC2019)
mitversicherter Unternehmen
deren leitende Angestellte im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes in der jeweils
geltenden Fassung
deren Gesamtverantwortliche für den IT-Bereich
deren Verantwortliche für den [...] Versicherungsfälle weltweit.
1. Dies gilt jedoch nur, soweit die Ansprüche in EWR-Staaten und nach deren Recht (mit der
Ausnahme des Internationalen Privatrechts) geltend gemacht werden.
2. Für Betriebsstätten [...] Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine erhebliche Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
Dies gilt insbesondere für die Änderung von Umständen, nach