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Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Rentenversicherung (OPPORTUNITAS) - 2005 (VBOPPORT2005)
Versicherungsnehmers.
§ 3 Welche Leistungen erbringen wir im Erlebens- oder Todesfall?
(1) Rentenzahlung
(1.1) Leibrente
Erlebt der Versicherungsnehmer den Ablauf der Ansparphase, verpflichten wir [...] Die Verwaltungskosten betragen pro Jahr 0,125 % der vereinbarten Prämiensumme, mindestens jedoch 40
EUR0. Sie werden am maßgeblichen Bewertungsstichtag (§ 1 Nr. 5) eines jeden Monats durch Abzug von [...] Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Rentenversicherung (OPPORTUNITAS) -
2005
§ 1 Definitionen
1.Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die Vereinbarungen, welche den Inhalt des Vertrages bestimmen
Kaskobonussystem in der Euro-Kaskoversicherung (KA203-07) (KA203-07)
der Euroteilkasko EUR 200.-
nicht übersteigt, so unterbleibt eine Umstufung.
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1
[...] Euro-Kaskoversicherung für Pkw, Kombi und
Lkw bis 1 Tonne Nutzlast:
Für gegenständliche Euro-Kaskoversicherung sieht der Tarif ein Bonussystem vor.
1. Dieser Bonus wird wie folgt festgelegt:
[...] 4 35%
3 40%
2 45%
1 50%
0 55%
2. Ersteinstufung
Die erstmalige Einstufung in das Kaskobonussystem
Basisinformationsblatt KEPLER Mix Ausgewogen (T) 2023 (BBAT0000722590.2023)
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Europaplatz 1a, 4020 Linz, bei der Depotbank und allfälligen Zahl- und Vertriebsstelle (siehe
Anhang zum Prospekt, Punkt 1) sowie im Internet unter www.kepler.at erhältlich [...] den Hinweise dem Prospekt.
1 KEPLER-FONDS
Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Produkt
Tranche ISIN Tranchenwährung Auflagedatum WKN
EUR AT0000825476 15.01.1999 A0MT8Z ISIN ausschüttend [...] AT0000722590 01.02.2001 A0MTY4 ISIN thesaurierend (T)
KEPLER Mix Ausgewogen
Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
2 3 4 5 6 1 7
� � Niedrigeres Risiko
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Fe3056.22)
bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
[...]
FEUER/EXTENDED COVERAGE - Verkehrssicherungsmaßnahmen - ImG0
Entsteht durch den Eintritt des Versicherungsfalles eine Gefahr für den Straßenverkehr innerhalb
oder außerhalb des Versicherungsortes, zu
Bedingungen für die Blaulichtversicherung (B.Blaulichtvers.25)
zweimal zur Verfügung.
3. Politische Risiken und atomare Ereignisse
Abweichend von Art 7 Z 1.1., 1.2. und Z 1.3. ARB sind Versicherungsfälle, welche durch politische
Demonstrationen oder durch Auswirkung [...] Obliegenheiten vor Eintritt eines Versicherungsfalls
Abweichend von Art 9 Z 1 AKHB treten die Rechtsfolgen nach Maßgabe des § 6 Abs 1 u. 1a
VersVG bei leicht fahrlässigem Verstoß des Versicherungsnehmers nicht [...] gilt nicht, wenn der Alkoholgehalt des Blutes des Lenkers die Grenze von 0,8
Promille oder der Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l überschritten wird.
7. Höchstzahl beförderter Personen
Abweichend