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Familienunfall - 100/100/50 (U906.3)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten, seinen Ehepartner
Familienunfall - 100/50/50 (U905.3)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten, seinen Ehepartner
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50 (U843.5)
BEDINGUNG U843.5
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche
Schulunfall (U111.3)
jeden Schuljahres.
4. Ausgeschlossen von der Versicherung sind in Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der AUVB 2003 auch
Unfälle bei der Teilnahme an sonstigen Preis- und Wettbewerbsveranstaltungen, Schaukämpfen
Familienunfall - 100/100/100 (U909.3)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den
Hauptversicherten, seinen Ehepartner