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Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.22)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Ein
Familienunfall - 100/100/100 (U909.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG
U909.3
Familienunfall - 100/100/100
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in
Familienunfall - 100/100/50 (U906.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG
U906.3
Familienunfall - 100/100/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in
Familienunfall - 100/50/50 (U905.3)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG
U905.3
Familienunfall - 100/50/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AUVB in der in d
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 inkl. Außenanlagen (Fe3002.12)
Indirekte Blitzschäden - Var. 2 - Grundschutz inkl. Außenanlagen Fe3002.12
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion infolge
Blitz