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Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.21)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten
Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später
beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der
elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem
Versicherungsschutz für die im Punkt [...] vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung mit den
Versicherungssummen des Vorvertrages, höchstens jedoch mit der neu beantragten
Versicherungssumme begrenzt.
3. Versicherte Gefahren
Versichert sind n
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.16)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten
Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später
beantragten/elektronisch er- fassten Begin [...] entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der
elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem
Versicherungsschutz für die im Punkt [...] vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung mit den
Versicherungssummen des Vorvertrages, höchstens jedoch mit der neu beantragten
Versicherungssumme begrenzt.
3. Versicherte Gefahren
Versichert sind n
Grobe Fahrlässigkeit Eigenheim (ZH1002.14)
Davon unberührt bleiben Vertragspositionen mit Erstrisikosummen und Sublimits, soweit diese
niedriger als die obigen Begrenzungen sind. In diesen Fällen werden im Rahmen der vertraglich
vereinbarten Deckung [...]
ZUHAUS - Grobe Fahrlässigkeit - ZH1002.14
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Versicherer [...] oder der Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers
wegen Verletzung aller sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Obliegenheiten oder
einer Gefahrerhöhung, insbesondere im Zusammenhang
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
Laufzeit dieses
Versicherungsvertrages geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
wahlweise für die Dauer von drei Monaten für diesen Vertrag.
Erfordern Änderungen [...] die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.3. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der V [...] Versicherungsnehmers von Ge-
fahrenumständen bei Abschluss des Vertrages oder von Gefahrenänderungen nach Abschluss des
Vertrages für beide Versicherungen.
2.5. Anzeige von Gefahrerhöhungen -
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.2) (IG-F-03.2)
Laufzeit dieses
Versicherungsvertrages geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
wahlweise für die Dauer von drei Monaten für diesen Vertrag.
Erfordern Änderungen [...] die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.3. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der V [...] Versicherungsnehmers von Ge-
fahrenumständen bei Abschluss des Vertrages oder von Gefahrenänderungen nach Abschluss des
Vertrages für beide Versicherungen.
2.5. Anzeige von Gefahrerhöhungen -