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Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch (H405)
Risiko. Auf die Schadenmeldepflicht gemäß Art. 5, Pkt. 2 der ABH
wird besonders hingewiesen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Mehrkosten durch Preissteigerungen (L137)
gsfalles und dem Abschluß der
Wiederherstellung bis zu zwei Jahren nach dem Schadenfall.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Mehrkosten durch Preissteigerungen (St137)
gsfalles und dem Abschluß der
Wiederherstellung bis zu zwei Jahren nach dem Schadenfall.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.15)
auch nicht als Folge
eines versicherten Schadenfalles, gilt der Verlust von Badewasser.
Oberösterreichische Versicherung AG - 30.07.2020 - Seite 1 / 1
Photovoltaikanlagen (Fe1123.18)
oder durch Induktion infolge Netzschwankungen oder anderer
atmosphärischer Entladungen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 29.01.2018 - Seite 1 / 1