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OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.7)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U844.7
OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung
(es gelten die AU
OV-Familienunfall - Variante E 100/100/100 (U859.5)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U859.5
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(es gelten die A
DaHeim-Superschutz (DHS-08)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-08
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE INFORMATIONSVERLUST-
UND DATENTRÄGER-VERSICHERUNG ELEKTRONISCHER DATEN-
VERARBEITUNGSANLAGEN (ADVBID)
Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen
Teilzeitfalle: Wie Frauen hineingeraten und was man dagegen tun kann
Wie geraten Frauen in die Teilzeitfalle? In den meisten Fällen beginnen Frauen in Teilzeit zu arbeiten, nach der Geburt des ersten Kindes. Am Ende der Karenz können sich viele Mamas nicht vorstellen,