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OV-Familienunfall - Variante E 100/100/100 (U859.4)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den Hauptversicherten und
seinen
OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.5)
BEDINGUNG U844.5
OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche
Familienunfallversicherung Variante A(100/50/50) (U843) (U843)
BEDINGUNG U843
Familienunfallversicherung Variante A
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie für
Schulunfall (U111.4)
Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze
angeführten Fassung) auch Unfälle bei der Teilnahme an sonstigen
U909 (U909)
BESONDERE BEDINGUNG U909
Familienunfall - Superschutz
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2001 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebensgefährten im Zeitpunkt des Versiche