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Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Erstrisiko (Fe3027.13)
Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Versicherungswert der Verkehrswert.
3. Versicherte Gefahren
Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz im Sinne des Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden [...] abelungen (das sind Schäden, die
durch Überlastung stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB
darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz
Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA1132.23)
sich der Versicherungsschutz auf die in folgenden Grup-
pen zusammengefassten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Raub oder unbefugter
Freist. Wohnhaus/Vorhandensein von Brandmauer(n)/Feuermauer(n) (F820)
ES WOHNHAUS/VORHANDENSEIN VON
BRANDMAUER(N)/FEUERMAUER(N)
Im versicherten Anwesen steht das Wohnhaus (Hausstock) entweder frei oder ist durch Feuer-/Brandmau-
er(n), die in ihren Ausführungen
Zusatzbed. f. d. Feuervers. von Gemeinden, ind., gewerbl. u. sonst. Betrieben (Fe3022.21)
14. Wenn kein ausreichender Brandschutz sichergestellt ist, müssen brandgefährliche
Tätigkeiten jeder Art unterbleiben.
4.2. Baulicher Brandschutz und Brandschutzeinrichtungen
Bauliche Maßnahmen zur B [...] für die Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährlichkeit
TRVB 104 O 17 Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten
B 108 91 Baulicher Brandschutz - Brandabschnittsbildungen
TRVB 124 F 17 Erste und Erweiterte [...]
Anhang 2 Brandverhütungsvorkehrungen bei brandgefährlichen Tätigkeiten
Anhang 3 Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten
Anhang 1
Gefahrenklassen von Stoffen und Waren
Die Brand- und Explo
Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen - Fassung 1971 (AFB71)
nachfolgenden Bestimmungen Versicherungsschutz gegen
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion [siehe jedoch Abs, 7, lit. a)].
(2) Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entsteht [...] entsteht oder ihn verlässt und
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer)
Nicht als Brand gilt und der Versicherer haftet daher nicht , wenn
a) versicherte Sachen dadurch zerstört oder beschädigt [...] werden.
Geraten jedoch durch die unter a) und c) genannten Urlehen andere versicherte Sachen in Brand, so
haftet der Versicherer für den an diesen anderen versicherten Sachen entstehenden Schaden.