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Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2013)
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen
zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2013)
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Allgemeinen
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.16)
entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart
Bergungskosten (MB67-03)
in eine Lage zu bringen, die eine Reparatur
ermöglicht.
Die Versicherungssumme auf Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode
einmal zur Verfügung.
Oberösterreichische Versicherung
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2015)
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen
zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2015)
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (Ver
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St2131.21)
entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die auf der Polizze angeführte Erstrisikosumme - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart