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Begünstigte Einstufung (KH100-10)
Ergänzend zu Artikel 15 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB) gilt folgende Regelung:
Dem Versicherungsvertrag liegt eine begünstigte [...] aufes auf die Prämie gilt Artikel
15 AKHB.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, wird ausschließlich die zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung
zugrunde liegende Bonus-Malus-Stufe nach der Systematik
Leistungsübersicht Berufsunfähigkeit
chen Versicherung AG geben. Den vollständigen Vertragsinhalt sowie alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versi [...] bereits bestehenden Vorerkrankungen oder Sondergefahren im Beruf oder in der Freizeit kann bei Vertragsabschluss vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Wo bin ich versichert? Der Versicherungsschutz
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.15)
nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] (Artikel 21 ARB).
1.5. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
1.6. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 23 ARB).
1.7. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel [...] (Artikel 21 ARB).
4.8. Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Artikel 22 ARB).
4.9. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23 ARB).
4.10. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.21)
nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem [...] Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB)
1.6. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 23.1.2. ARB)
1.7. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel [...] eich (Artikel 28.1.5. ARB)
1.11. Förderungs-Rechtsschutz (Artikel 30.1. ARB)
1.12. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 32.1.1 und 32.1.3
ARB)
2. Für die Dienstnehmer
Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.19 (ED3022.19)
Installationen zur Erstellung, Verarbeitung,
Übertragung, Weiterleitung und Speicherung von Daten, Informationen und Nachrichten
aller Art (jedoch ohne Datenträger - Pkt. 1.4.2.).
Anlagen, Einrichtungen [...] ist im Sinne des Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend.
Das Versperren mit Vorhängeschlössern ist im Sinne des Art. 5.1. der dem Vertrag zugrunde
liegenden AEB nicht ausreichend [...]
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
3.2.1. Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche