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Ehepartnerunfallversicherung (U907.4)
seinen Ehepartner oder eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles geboten.
Durch diese Versicherung ist der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte [...] ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Sofern keine andere
Oldtimer - Prämienbegünstigung (KH025-12)
KH025-12
OLDTIMER - PRÄMIENBEGÜNSTIGUNG
Diesem Vertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, welche aufgrund des im
Versicherungsantrag bekannt gegebenen Verwendungszwecks „Oldtimer“ erfolgt [...] n Fahrzeuge eingetragen ist (§ 131b Kraftfahrgesetz (KFG) 1967).
Im Falle einer Hinterlegung der Kennzeichentafeln erfolgt keine Prämienrückvergütung aus dem Titel
"Ruhen des Vertrages".
Die motorbezogene
Vorsorgeversicherung MB45 (MB45)
gleichen Kategorien wie die im Vertrag angeführten sowie zum
Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung.
Sie wird im Schadenfall auf die am Schadentag nicht im Versicherungsvertrag aufgenommenen Maschinen [...] g
Die Vorsorgeversicherung laut Polizze dient für vesehentlich in den vorliegenden Vertrag nicht
aufgenommene innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Schadentag nachgeschaffte, noch [...] ausgeglichen, so ist als vereinbart, daß diese
Maschinen ab dem Schadentag in den bestehenden Vertrag mit einer neuen Position eingeschlossen bzw.
die festgestellte Unterversicherung durch entsprechende
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
3.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Vertragsabschluß sämtliche [...] Laufzeit dieses
Versicherungsvertrages geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
wahlweise für die Dauer von drei Monaten für diesen Vertrag.
Erfordern Änderungen [...] Stehen Werte von Gebäuden oder Inhalten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder im Zuge von
Veränderungen während der Vertragslaufzeit noch nicht endgültig fest, können die endgültigen,
vorerst
IM GESCHÄFT-VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN (IG-LW-03.3) (IG-LW-03.3)
dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
4.3. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Vertragsabschluß sämtliche [...] Laufzeit dieses
Versicherungsvertrages geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch
wahlweise für die Dauer von drei Monaten für diesen Vertrag.
Erfordern Änderungen [...] Stehen Werte von Gebäuden oder Inhalten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder im Zuge von
Veränderungen während der Vertragslaufzeit noch nicht endgültig fest, können die endgültigen,
vorerst