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Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (F831)
KRAFTFAHRZEUGE IN RUHENDEM UND F831
FAHRENDEM ZUSTAND ZUM VERKEHRSWERT
Das Kraftfahrzeug ist in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhal
Vereinbarung für nicht ständig bewohnte Gebäude (HH-24) (HH-24)
HAUSHALT BESONDERE BEDINGUNG HH-24
BESONDERE BEDINGUNG VEREINBARUNGEN BEI NICHT
STÄNDIG BEWOHNTEN GEBÄUDEN
Gemäß Art. 4
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand zum Verkehrswert (Fe5831.16)
FEUER - Kraftfahrzeuge, ruhend und fahrend zum Verkehrswert - Fe5831.16
Die Kraftfahrzeuge sind im ruhenden und fahrenden Zustand innerhalb Europas im geografischen
Sinnversichert. Gemäß Art. 6 Punk
Freischaden-Bonus (KH011-12)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH011-12
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für
3-fach-Schutz für Freizeitunfälle (U903)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U903
3-fach-Schutz für Freizeitunfälle
1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tarifmäßigen Versicherungssummen für den Fall der
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