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Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) E165 (ED3165.15)
EINBRUCH - Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) - ED3165.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 1. der Allgemeinen Bedingungen für die
Einbruchdiebstahlversicherung (AEB) sind Schäden innerhalb der
Dichtungsschäden an Rohren (LW1132.15)
LEITUNGSWASSER - Dichtungsschäden an Rohren - LW1132.15
In Erweiterung des Artikel 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
Leitungswasserversicherung (AWB) umfasst der Versi
Startwohnung, Grundausstattung - Entschädigungsgrenze bei ED (DH1400.15)
HAUSHALT - Startwohnung, Grundausstattung - DH1400.15
In Startwohnungen bzw. Wohnungen mit Grundausstattung betragen die Entschädigungsgrenzen
bei Einbruchdiebstahl 30 % der in den dem Vertrag zugru
Notverglasung, Überstundenzuschläge, Gerüstung (G364)
GLAS - G364
KOSTEN DER NOTVERGLASUNG, ÜBERSTUNDEN-
ZUSCHLÄGE UND GERÜSTUNG
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung sind Kosten einer erforderlichen
Notverglasung o
Ausschluss Leitungswasser (EG11)
E-GERÄTE - Ausschluss des Leitungswasserschaden-Risiko - EG13
In Abweichung von Art. 2 (1) lit. f der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Elektro-
Anlagen und -Geräten erstreckt sich de