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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert –
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl. Außenanlagen) (Fe3001.21)
FEUER - Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden Grunddeckung (inkl.
Außenanlagen) - Fe3001.21
1. Allgemein
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden du
Verpuffungsschäden (Fe5108.15)
FEUER - Verpuffungsschäden - Fe5108.15
Schäden an oder durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB mitversichert.
Oberöste
Kaminbrand (Fe5109.15)
FEUER - Kaminbrand - Fe5109.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten u
Elektrische Freileitungen (Fe5105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch