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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St3003.13)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten
Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später
beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der
elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem
Versicherungsschutz für die in Punkt [...] vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung mit den
Versicherungssummen des Vorvertrages, höchstens jedoch mit der neu beantragten
Versicherungssumme begrenzt.
3. Versicherte Gefahren
Versichert sind n
Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.13)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten
Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später
beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der
elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem
Versicherungsschutz für die in Punkt [...] vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung mit den
Versicherungssummen des Vorvertrages, höchstens jedoch mit der neu beantragten
Versicherungssumme begrenzt.
3. Versicherte Gefahren
Versichert sind n
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.13)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten
Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später
beantragten/elektronisch er- fassten Begin [...] entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der
elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem
Versicherungsschutz für die im Punkt [...] vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung mit den
Versicherungssummen des Vorvertrages, höchstens jedoch mit der neu beantragten
Versicherungssumme begrenzt.
3. Versicherte Gefahren
Versichert sind n
Außergewöhnliche Naturereignisse Erweiterung - Wohnungsinhalt (HaNE-2010)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer,
frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch er-
fassten Beg [...] ichen Versicherungsvertrag findet der Artikel 8 der ABH keine Anwendung.
Artikel 11 - Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall
1. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist jede Vertragspartei berechtigt [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten bereits
bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-AV2010)
ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer,
frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch er-
fassten Beg [...] ichen Versicherungsvertrag findet der Artikel 8 der ABH keine Anwendung.
Artikel 11 - Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall
1. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist jede Vertragspartei berechtigt [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten bereits
bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für die im Punkt 3 genannten versicherten