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Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 - UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel
Modell Komfortschutz 500 (UN1032.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz 500 - UN1032.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung wie folg
Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle - UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt
Gefahrenerhöhung (GEF)
GEF
Gefahrenerhöhungsklausel
1) Die Haftung des Versicherers erlischt, wenn der Versicherungsnehmer, der Versicherte, i
Wertgrenzen in Sicherheitsbehältnissen (H64)
WERTGRENZEN IN SICHERHEITSBEHÄLTNISSEN H64
NACH EUROPÄISCHEN NORMKLASSEN (EN-KLASSEN)
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 4.2.3.2. und Punkt 4.2.3.3.