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Gebäudeverglasungen bis 10 m2 (DH1501.15)
HAUSHALT - Gebäudeverglasungen bis 10 m2 - DH1501.15
In Abänderung von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gelten
Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 10 m2 pro Ein
Verpuffungschäden DaHeim (DH1103.15)
HAUSHALT - Verpuffungsschäden - DH1103.15
Schäden an oder durch Kachelöfen und/oder sonstigen Öfen durch Verpuffung gelten in
Erweiterung von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. AB
Führung des Vertrages KF96 (KF96)
Führung des Vertrages - KF96
An dieser Polizze sind auch andere Versicherer beteiligt.
Im Falle eines Schadens können allerdings eventuelle Ansprüche nur gegenüber der
"Oberösterreichischen Versich
Sprengstoffexplosionen Fe3030.15 (Fe3030.15)
FEUER - Sprengstoffexplosion - Fe3030.15
Abweichend von Punkt 2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen für die
Feuerversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrie
Schäden durch indirekten Blitzschlag (DH1101.15)
HAUSHALT - Schäden durch indirekten Blitzschlag - DH1101.15
Schäden durch indirekten Blitzschlag (Überspannung bzw. Induktion) sind abweichend von
Artikel 2 Punkt 1.2. der dem vertrag zugrunde liege