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Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06.1)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06.1)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten
KFZ-Haftpflicht Treuerabatt (KH820) (KH820)
Treuerabattes entsprechenden Kfz-Haftpflichtversi-
cherungsvertrag wiederum bei der Oberösterreichischen abschließt. In diesem Fall wird der für den
Vorvertrag gewährte Treuerabatt aliquot angerechnet.
[...] BEDINGUNG KH820
TREUERABATT
Erklärt der Versicherungsnehmer ausdrücklich anläßlich des Vertragsabschlusses, von seinem jährli-
chen Kündigungsrecht gemäß § 17 KHVG für die Dauer von 3 Jahren keinen [...] dlage heranzuziehen
ist.
Bei einer vom Versicherungsnehmer zu vertretenden vorzeitigen Vertragsauflösung ist dieser Prämien-
nachlaß im gewährten und beanspruchten Ausmaß zurückzuzahlen.
Ein etwaiger