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Kraftfahrzeuge ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F833) (F833)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F833
KRAFTFAHRZEUGE MIT BEHÖRDLICHEM KENNZEICHEN
IN RUHENDEM UND FAHRENDEM ZUSTAND
ZUM VERKEHRSWERT
Das K
Im Geschäft - Sturmschadenversicherung IG-St-99 (IG-St-99)
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-99)
1. In der Sturmschadenversicherung gelten die in der Besonderen Bedingung 5
sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die Im Gesc
Beschädigung von Einfriedungen durch unbekannte Kraftfahrzeuge (Fe3006.19)
FEUER - Beschädigung von Einfriedungen durch unbekannte Kraftfahrzeuge -
Fe3006.19
Schäden an im Eigentum des VN befindlichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen
inkl. Tor-, Zutrittskontro
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % Invalidität (UN1044.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 ab 25 % Invalidität - UN1044.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellt
Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11 % Invalidität (UN1043.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 ab 11 % Invalidität - UN1043.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellt