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Ehepartnerunfallversicherung (U907.4)
seinen Ehepartner oder eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles geboten.
Durch diese Versicherung ist der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte [...] ist. Sollte zu diesem Zeitpunkt eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, die vor dem
Gesetz aufrecht ist, bestehen, gilt der Ehepartner oder eingetragene Partner als nicht versichert.
Sofern keine andere
Oldtimer - Prämienbegünstigung (KH025-12)
KH025-12
OLDTIMER - PRÄMIENBEGÜNSTIGUNG
Diesem Vertrag liegt eine begünstigte Prämienkalkulation zugrunde, welche aufgrund des im
Versicherungsantrag bekannt gegebenen Verwendungszwecks „Oldtimer“ erfolgt [...] n Fahrzeuge eingetragen ist (§ 131b Kraftfahrgesetz (KFG) 1967).
Im Falle einer Hinterlegung der Kennzeichentafeln erfolgt keine Prämienrückvergütung aus dem Titel
"Ruhen des Vertrages".
Die motorbezogene
Vorsorgeversicherung MB45 (MB45)
gleichen Kategorien wie die im Vertrag angeführten sowie zum
Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung.
Sie wird im Schadenfall auf die am Schadentag nicht im Versicherungsvertrag aufgenommenen Maschinen [...] g
Die Vorsorgeversicherung laut Polizze dient für vesehentlich in den vorliegenden Vertrag nicht
aufgenommene innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Schadentag nachgeschaffte, noch [...] ausgeglichen, so ist als vereinbart, daß diese
Maschinen ab dem Schadentag in den bestehenden Vertrag mit einer neuen Position eingeschlossen bzw.
die festgestellte Unterversicherung durch entsprechende
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06.1)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06.1)
ab Einlangen
des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim
Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 6 Wochen ab dem allenfalls
später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt [...] Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter
Versicherungsvertrag besteht.
In Ergänzung und Abänderung der Allgemeinen Bedingungen für die
Sturmschaden [...] Beginnzeitpunkt.
Ein zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch
erfassten Daten bereits bestehender und aufrechter Versicherungsschutz für
die im Punkt 3 genannten versicherten