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Unfallinvalidität mit Freizeitschutz ab 50 % Invalidität (U852) (U852)
dauernde Invalidität wird erst ab einem Invaliditätsgrad von 50% erbracht.
Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann
wird für den 50% über
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
Superschutz Basis 500 - UN1040.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad 25 %, so wird
Schul- und Kindergartenunfall (U111.5)
Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze
angeführten Fassung) auch Unfälle bei der Teilnahme an sonstigen
OV-Familienunfall - Variante A 100/50/50 (U843.6)
ngsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es
gelten die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den Hauptversicherten,
seinen Ehepartner
OV-Familienunfall - Variante B 100/100/50 (U844.6)
Versicherungsschutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) für den Hauptversicherten, seinen
Ehepartner