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Euro-Teilkasko für Krafträder (KA1133.23)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1. Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2. Dachlawinen (das sind S
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (F127.1)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung
stromführender Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz
Zug- und selbstf. Arbeitsmaschinen mit Erstrisikoschutz (VW) (F835)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz
Kraftfahrzeuge ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F833.1) (F833.1)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz
Kraftfahrzeuge ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F833) (F833)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz