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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
sind.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] erbracht, wenn Art und Umfang
der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als
auch Versicherer [...] bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Renten-
leistung
AUVB95E (AUVB95E)
sind.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] erbracht, wenn Art und Umfang
der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl der Versicherte als
auch Versicherer [...] bemessen ist.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.
Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Renten-
leistung
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2003)
kündigen.
1.3.Uns steht die bis zur Vertragsauflösung anteilige Prämie zu.
2.Erlischt der Vertrag, weil die versicherte Person gestorben oder unversicherbar geworden ist
(Art.16), so steht uns die bis zur [...]
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist .
Abschnitt B: VERSICHERUNGSLEISTUNGEN
Artikel 7
Dauernde I [...] nur erbracht, wenn Art und
Umfang der Unfallfolgen aus ärztlicher Sicht eindeutig feststehen.
6.Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl die versicherte Person
als auch
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2023)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR VERSICHERUNG VON ANLAGEN
ZUR GEWINNUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN (AEE2023)
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in diesen Allgemeinen
Bedingunge
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2014)
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen
zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2014)
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (Ver