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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
Bereiche hingewiesen.
4020 Linz, Gruberstraße 32
Homepage: www.keinesorgen.at, email: office@ooev.at
Gesellschaftsform: Aktiengesellschaft, Firmensitz: Linz
Firmenbuch: FN 36941a, LG Linz. DVR: 0029629
1 [...] erklärung ist an die Oberösterreichische Versicherung AG, Gruberstraße 32,
4020 Linz, oder sofern nicht Schriftform gefordert ist, per E-Mail an
office@ooev.at oder in der sonst vorgesehenen Form (siehe unten) [...] rtrages wenden kann. Oberösterreichische
Versicherung AG – Beschwerdestelle, Gruberstraße 32, 4020 Linz,
E-Mail: beschwerdestelle@ooev.at, Tel.: 05/7891-71343.
Beschwerden von Konsumenten betreffend den
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2016.1 (VBKRENT2016.1)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist [...] so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z. B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Geschäftsplan (Tarif)
ist eine [...] gsschutz grundsätzlich nach Maßgabe der
nachstehenden Bestimmungen unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall
beruht.
(2) Voller Versicherungsschutz besteht, wenn das Ableben erfolgt
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011 (VBLLAB2011)
die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person [...] Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
durch die versicherte Person.
e) bei Ableben durch Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss,
Wiederh [...] Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr, das dem
Bilanzstichtag unmittelbar vorausging, begonnen hat.
e) Die Höhe des Zinsgewinnsatzes, des Risikogewinnsatzes und des
Kostengewinnsatzes werden jährlich auf
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
bestimmten
schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit -;
1996 E
§ 1a Was ist versichert? (Versicherungsfall)
(1) Versicherungsfall ist der Eintritt
- einer bestimmten [...] Leitfähigkeit des Rückenmarks. Der Zusammenhang mit dem schä-
digenden Ereignis muss zeitlich und ursächlich klar erkennbar sein.
Als Versicherungsfall gilt eine frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach [...] higkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Kapitalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZ96E)
bei bestimmten schweren Krankheiten und bei
vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E
§ 1a Was ist versichert (Versicherungsfall)?
(1) Versicherungsfall ist der Eintritt
- einer bestimmten [...] Leitfähigkeit des Rückenmarks. Der Zusammenhang mit dem schä-
digenden Ereignis muß zeitlich und ursächlich klar erkennbar sein.
Als Versicherungsfall gilt eine frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach [...] igkeit.
Der vorläufige Sofortschutz beginnt mit Eingang Ihres Antrages bei der Generaldirektion Linz oder
einer unserer Landesdirektionen, frühestens aber mit dem beantragten Versicherungsbeginn. Der