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Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherren-, Bauunternehmer- und Bauhandwerkerrisikos BW1-95.1 (BW1-95.1)
jenem Versicherten, der einen solchen Ausschlußtatbestand gesetzt oder in Kenntnis der damit
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verbundenen Gefahren geduldet hat.
Die Versicherten [...] wenn die Bauleistungen übernommen sind, oder gemäß ÖNORM B 2110, Ziff. 12 als übernommen
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gelten;
b) für eine versicherte Sache, die außerhalb [...] Begriffsbestimmungen: Versicherungsfall; Sachschaden; Mangel;
A) Der Versicherungsfall:
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 3 / 5
1. Als Versicherungsfall gilt der während der
Infrastruktur, Aussenanlagen, Gebäudezubehör (ImG016.12)
pro Schadenereignis mit der auf der Polizze ausgewiesenen Versicherungs-
summe begrenzt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Grundstückseinfriedungen (St1120.14)
Sichtschutz (Planen, Matten udgl.)
wird ein Selbstbehalt in Höhe von EUR 200,- in Abzug gebracht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 22.10.2018 - Seite 1 / 1
OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1010.15)
Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für eine versicherte Unfallrente
unberücksichtigt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 31.07.2018 - Seite 1 / 1
Grundstückseinfriedung (Fe1120.14)
Versicherers für
Schäden an den versicherten Sachen und versicherten Kosten je Schadenfall dar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1